Leistungs-Cookies und Marketing-Cookies werden auch von Google LLC und
                                                YouTube LLC betrieben, die Daten in den USA verarbeiten. 
                                                    Indem Sie der Verwendung der Cookies dieser Anbieter zustimmen,
                                                    willigen Sie auch ausdrücklich in die Verarbeitung Ihrer Daten in
                                                    den USA ein (Art 49(1)(a) DSGVO).
                                                
                                            
                                            
                                                Den USA wird vom EuGH kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt
                                                (C-311/18, Schrems II). Insbesondere wird bemängelt, dass Zugriffe durch
                                                US-Behörden gesetzlich nicht auf das zwingend erforderliche Maß
                                                beschränkt sind, keine gerichtlichen Genehmigungen für solche Zugriffe
                                                verankert sind und EU-Bürger dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe
                                                haben.
                                            
                                            
                                                Hinweis: Die Wirksamkeit Ihrer
                                                Einwilligung ist jeweils mit 6 Monaten begrenzt. Die Möglichkeit eines
                                                vorzeitigen Widerrufs durch Anpassung der "Cookie-Einstellungen" bleibt
                                                davon unberührt. Zudem arbeiten wir intensiv daran, geeignete Garantien
                                                gemäß Art 46 DSGVO als alternative Rechtsgrundlage für diese
                                                Datentransfers zu implementieren.